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Was sind eigentlich Fotodrohnen?

Grundsätzlich handelt es sich um Fluggeräte, die eine Kamera mitführen. Die gängigsten Drohnen sind dem Helikopter nachempfunden und haben vier, sechs oder acht elektrisch betriebene Propeller. Gesteuert werden die Flugbewegungen und die Kamerafunktionen per Funkfernbedienung.  Im Spielwarensegment sind solche Fluggeräte bereits unter 100 Euro erhältlich. Semi-professionelle und professionelle Flugsysteme mit Kamera beginnen bei einem Preis von etwa tausend Euro und können einige zehntausend Euro teuer werden. Für professionelle Foto- und Videoaufnahmen ist eine hochwertige Kamera ebenso unabdingbar, wie eine fein abgestimmte kardanische Aufhängung (Gimbal). Das Flugsystem selbst wird mittels GPS kontrolliert und stabilisiert. Flugdaten und Bilder werden über W-LAN auf das Display am Boden übertragen. Bei Problemen, wie schwacher Akkuladung, fehlender Sichtverbindung oder Unterbrechung der Funkverbindung, kehrt das Fluggerät selbstständig zum Startpunkt zurück. Zudem erkennen moderne Fotodrohen Hindernisse und weichen diesen aus.

Ohne Regeln und Vorschriften geht es leider nicht
Hört sich doch alles ganz gut an. Woher kommt also der schlechte Ruf, den die Drohnenfliegerei zuweilen hat? Die Antwort lässt sich relativ einfach zusammenfassen: Während der letzten Jahre sind Angebote und Verkaufszahlen von Flugdrohnen rasant gestiegen und damit die Anzahl derer, die unbedacht oder verantwortungslos mit ihrem „Spielzeug“ umgehen und dadurch ihre Mitmenschen belästigen oder gar gefährden. Die mediale Berichterstattung über Beinahe-Unfälle trägt das Übrige zum schlechten Image bei. Zwischenzeitlich hat der Gesetzgeber auf die Situation reagiert und mit der EU-Drohnenverordnung eine einheitliche Gesetzgebung für alle EU-Länder erlassen. Demnach müssen Fotodrohnen ab einem Gewicht von 250 Gramm beim Luftfahrt Bundesamt (LBA) registriert werden. Die Registrierungsnummer muss auf der Drohne sichtbar angebracht werden. Damit ist sichergestellt, dass sowohl Fluggerät als auch Pilot jederzeit identifiziert werden können. Zudem müssen Drohnenpiloten einen Kompetenznachweis (Drohnenführerschein)  mit sich führen. Weiterhin obligatorisch ist eine Haftpflichtversicherung, die für entstandene Schäden aufkommt. Je nach Klassifizierung der Drohne ist im Gesetz detailliert geregelt, was der Pilot darf oder nicht darf. So ist es beispielweise verboten, über Menschenmengen, Militär- und Industrieanlagen oder Unfallstellen zu fliegen. Ganz wichtig: Keinesfalls darf die Privatsphäre von Mitbürgern verletzt werden, etwa durch Nahaufnahmen von Personen oder Grundstücken. Natürlich darf auch keine Gefährdung der Allgemeinen Luftfahrt entstehen, weshalb u. a. die Flughöhe auf 120 Meter begrenzt ist. Alles Selbstverständlichkeiten möchte man meinen – leider ist dem nicht immer so.



Über mich

Seit vielen Jahren schon zählt Fotografieren und Videofilmen zu meinen bevorzugten Hobbys. In meinem ehemaligen Beruf als Lehrer durfte ich im Rahmen von Neigungsgruppen viele Schülerinnen und Schüler in die "Geheimnisse" des Videofilmens und der Nachbearbeitung einweihen. Auch bei meinem "Rentner-Job" als freier Journalist ist die Kamera ein ständiger Begleiter.
Mit den Fotodrohnen hat sich eine sinnvolle und faszinierende Ergänzung meines Hobbys ergeben. Waren Ausblicke von oben bisher nur möglich, wenn man selbst ins Flugzeug stieg, so eröffnen sich mit den fliegenden Kameras ganz neue Möglichkeiten und  Perspektiven. Mit dieser Website will ich nicht nur um Nachsicht und Verständnis werben, wenn ich wieder mal "in die Luft gehe", ich möchte Sie auch an den faszinierenden Ausblicken von oben teilhaben lassen. Selbstverständlich stehe ich auch gerne zur Verfügung, sollten Sie sich eine bleibende Erinnerung aus der Vogelperspektive wünschen.